Ergänzungsmodul Motorsäge

Ausbildungszweck:

Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit   

16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Lehrgangsschwerpunkte

-          Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

-          Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen

-          Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhen­durchmesser (BHD)1)

 

Lehrgangsvoraussetzungen:

-          Mindestalter 18 Jahren

-          Abgeschlossene MTA

-          Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i. V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und geistige Eignung

 

Erforderliche Ausrüstung:

-        persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit

 

 


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